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Meine Erfahrungen mit der Techniker Krankenkasse (TK) als Selbständiger, freiwillig Versicherter


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März 2008

Das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist sehr kompliziert und teilweise nicht einmal von Experten zu durchschauen.
Anscheinend nutzen gewisse gesetzlichen Krankenversicherungrn GKVs (in meinem Fall die Techniker Krankenkasse TK) das aus um zu hohe, bzw. unrechtmässige Beiträge zu kassieren.

Und so sieht mein Fall aus:
Ich bin seit 2002 selbständig und war freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV (Techniker Krankenkasse) versichert.
Als Selbständiger zahlt man einen Beitrag, der an Hand des letzten gültigen Einkommensteuerbescheides festgelegt wird. Wenn man sich selbständig macht wird ein vorläufiger Beitrag festgesetzt und dann bei Vorliegen des ERSTEN Einkommensteuerbescheids verrechnet. Man zahlt aber als Selbständiger immer einen Mindestbeitrag auf ein fikitves Mindesteinkommen von 1837,--, selbst wenn man weniger, oder gar nichts verdient. Als Existendgründer verdient man i. d. R. erst einmal nichts, oder wenig. Trotzdem zahlt man auf ein Einkommen von 1837,-- seinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies nennt man soziale Gerechtigkeit, wie auch das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil zu dieser Problematik so festgestellt hat. Aber dies ist ja gar nicht mein Problem.
Jedes Jahr muss man dann seinen Einkommensteuerbescheid zur Krankenkasse schicken und die prüft das Einkommen und berechnet den Beitrag anhand des Einkommens des letzten gültigen Steuerbescheides. Bis 1837,--/Monat ändert sich nichts. Erst wenn man mehr als diese 1837,--/Monat verdient steigt auch der Beitrag gemäß dem Einkommen.

Dies war bei mir im Jahr 2005 das erste Mal der Fall. Mein Einkommensteuerbescheid für 2005, welcher im Februar 2007 vorlag und an die TK geschickt wurde, wies ein mtl. Bruttoeinkommen von 2074,-- Euro im Jahr 2005 aus.

Nun kam die die TK und verlangte von mir zum einen eine Nachzahlung in Höhe von 455 Euro für das Jahr 2005, sowie eine Anhebung der Krankenkassenbeiträg ab dem nächsten Monat nachdem der Einkommensteuerbescheid erstellt wurde (in meinem Fall März 2007) auf das Einkommen aus dem Jahre 2005 (2074,--) was nun als Berechnungsgrundlage diente.
Soweit so gut denkt man sich erst mal. Wie beim Stromanbieter und bei der Heizkostenabrechnung auch: Nachzahulung und höhere Vorauszahlung. Alles klar.
Allerdings war der Brief so seltsam formuliert, das ich bei der TK anrief und fragte ob denn die höheren Beiträge, die ich ab sofort bezahle, erstattet, bzw. mit zukünftigen Beiträgen verrechnet werden, wenn sich dann im nächsten Jahr mit dem EkSt.Bescheid für 2006 herausstellt, das ich weniger verdient habe, als die 2074,-- , die ja nun als Berechnungsgrundlage für die Beiträge ab März 2007 gelten.
Antowrt der TK: Nein es gibt weder eine Verrechnung noch eine Erstattung. Auf meine Nachfrage, ob ich das jetzt richtig verstanden hätte, das ich zwar nachzahlen muss, wenn ich zuwenig bezahlt habe, aber nichts zurückbekomme, wenn ich zuviel bezahlt habe, antwortete man mir mit einem klaren: JA
Dies ließ sich weder mit meinem Gefühl für solziale Gerechtigkeit (die es ja eh nur auf dem Papier gibt) noch mit meinem Rechtsverständnis vereinbaren. Wenn ich, als Kaufmann, so mit meinem Kunden verfahre, habe ich sofort ein Verfahren wegen Betrug am Hals.

Ich führte noch einen kurzen Schriftwechsel mit der TK, dann teilte ich ihr mit, das ich die 455,-- Nachzahlung für 2005 überweisen werde (was ich im September 2007 auch tat), aber die höhehren Beitäge nicht bezahlen werde (außer man sichert mir zu, das man sie ordentlich verrechnen würde), sondern nur den gesetzlich festgelegten Mindestbeitrag auf das Einkommen von 1837 Euro., ich aber natürlich gerne wieder bereit bin nachzuzahlen, wenn sich herausstellt das mein Einkommen höher war, als die zu Grunde gelegten 1837 Euro.
Ansonsten würde ich jetzt den Fall einem Anwalt geben, mit dem sie sich zukünfitig auseinandersetzen können.

Ich habe dann mit verschiedenen Anwälten gesprochen und schnell festgestellt, das einige auch nicht wussten, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist, obwohl sie Fachanwälte für Sozialrecht sind. Dies sagt viel darüber aus wie kompliziert unser Sozialrecht ist.

Ich hatte dann eine Anwältin gefunden, die mir zumindest sagen konnte das am Vorgehen der TK etwas faul ist.

Parallel dazu schaltete ich das Bundeversicherungsamt ein. Dieses Amt begann gegen die TK zu ermitteln. Mehrmals bekam ich auch einen Zwischenbescheid in der Form "wir ermitteln, aber die TK gibt die angeforderten Unterlagen nicht heraus. "
Die TK hat alles getan um eine Klärung des Falles zu verhindern und zu blockieren.

Mittlerweile schickte mir die TK eine Pfändungsankündigung, da ich ja die erhöhten Beiträge nach wie vor nicht bezahlte. Die GKVs dürfen das. Sie sind Anstalten des öffentlichen Rechts und müssen keinen gerichtliches Mahnverfahren (mit Mahnbescheid, Gerichts, Vollstreckungsbescheid) einhalten, wie wir "normalen" Menschen und Geschäftsleute. Sie müssen nur schriftlich mahnen und können dann sofort vollstrecken und pfänden. So kann man natürlich leicht dubiose Forderungen stellen und auch durchsetzen.

Weiterhin korrespondierte ich mit dem Gesundheitsausschuss des Dt. Bundestages und verschiedenen Fraktionen (wobei man sagen muss: Die einzigen die mir mit Informationen geholfen haben, bzw. überhaupt geantwortet haben, waren die SPD und DIE LINKE), sowie mit verschiedenen Redaktionen von Wirtschaftsmagazinen.
Letztlich stellte sich heraus (Dank an die Fraktion der SPD im Dt. Bundestag) das... "...es gibt im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen grundsätzlich keine rückwirkenden Beitragsfestsetzungen, d.h. die auf der Grundlage eines Steuerbescheids festgelegte Beitragshöhe muss gezahlt werden, auch wenn sich später herausstellen sollte, dass zu viel oder zu wenig Beitrag gezahlt wurde. Da man davon ausgeht, dass sich Über- und Unterzahlungen auf längere Sicht ausgleichen,...."
Dies bedeutete also, das die TK zwar berechtigt ist höhere Beiträge zu verlangen, die sie auch nicht verrechnen muss, aber es nicht erlaubt ist Nachzahlungen für vergangene Jahre zu fordern (sofern die Beiträge auf Grundlage eines Steuerbescheids festgelegt wurden, was ja bei mir der Fall war). D. h. in meinem Fall, die TK hat 455 Euro Nachzahlung von mir zu Unrecht verlangt.

Lange Zeit geschah nichts, ausser das die TK alle Aufklärung des Falles blockierte und verhinderte. Irgendwann Anfang Februar bekam meine Anwältin die Info, das mein Fall am 19.2. in der Widerspruchskomission der TK verhandelt wird.

Am 22.2. bekam ich einen Brief in dem die TK mir mitteilte, das sie ihr "Arbeitsverfahren zur Korrektur der Vorbehaltseinstufung geändert und einem Urteil des Bundessozialgerichst vom 22.3.2006 angepasst hat" und mir deshalb die 455,-- Euro (Nachzahlung für 2005) zurückerstatten wird.
Mit anderen Worten könnte man auch sagen, das die TK gegen geltendes Recht verstossen hat.
Wenn man sich nun vorstellte, das dies nicht nur mich als Einzelfall betrifft, sondern viele Andere auch, die sich dann vielleicht nicht so penetrant und konsequent wehren wie ich, kann man sich vorstellen wieviel Geld da möglicherweise unrechtmässig bezahlt, bzw. kassiert wird.
Zu einer Entschuldigung von Seiten der TK konnte man sich natürlich nicht durchringen, Verzugszinsen für die Zeit von September 2007 bis 29.2.2008 (die 455 Euro sind bis jetzt noch nicht auf meinem Konto) bezahlt die TK natürlich auch nicht freiwillig.

Nun sollte man denken der Fall wäre vorbei und weitgehend positiv erledigt.
Aber Nein, weit gefehlt. Die TK macht weiter wie bisher. Am 23.2. erhält meine Anwältin einen Brief in dem steht, das ihrem Widerspruch nicht stattgegeben wird und deshalb die Anwaltskosten nicht getragen werden.

HALLO!!!! Einerseits gibt die TK schriftlich zu das sie 455 Euro zu unrecht kassiert hat, andererseits sagt sie der Widerspruch wird abgelehnt und die Anwaltskosten nicht übernommen. Wie geht das denn?
Gegen einen Widerspruchsbescheid ist kein Widerspruch, sondern nur noch Klage möglich. Nun werde ich wohl gegen die TK klagen müssen, damit diese die Anwaltsgebühren trägt.

Der Rechtsstreit geht wohl weiter und ich werde an dieser Stelle weiter berichten über die Machenschaften der TK und GKV.

So, nun sind ca. 4 Monate vergangen und der Fall scheint endlich abgeschlossen.
Nachdem die TK die Übernahme der Anwaltskosten abgelehnt habe, habe ich einen Deal mit meiner Anwältin gemacht, der sehr günstig war (das zuviel bezahlte Geld hatte die TK ja zurückerstattet) und bin selbst tätig geworden. Ich habe erneut ein Schreiben an das Bundesversicherungsamt geschickt, die mir auch zusagten den Fall zu untersuchen. Ich habe nun nichts mehr unternommen, sonden nur abgewartet.
Nun habe ich 20.6.2008 ein Schreiben von der TK erhalten, in dem mir dieser "Verein" mitteilt, das sie "Aufgrund meiner Eingabe an das Bundesversicherungsamt meinen Fall nochmals geprüft haben" und ..... viel Bla Bla und Paragraphen..... und mir nunmehr mitteilen können das sie "die notwendigen Aufwendungen erstatten... da der Widerspruch erfolgreich war..... und auch die Hinzuziehung eines Anwaltes notwendig war". Auch Verzugszinsen werden mir erstattet.

Na.... geht doch! Warum nur müssen die erst versuchen mich über den Tisch zu ziehen.
Das zeigt nur wieder mal, das man sich gegen solche "Institutionen" wehren muß und sich nichts gefallen lassen darf. Wer sich nicht wehrt ist der Dumme.

Für mich ist die TK, und die ganze gesetzlichen Krankenversicherung erledigt. Ich habe das getan, was ich schon vor 10 Jahren hätte tun sollen. Ich habe mich privat versichert. Nicht teurer als die GKV und die Ärzte haben plötzlich viel mehr Zeit, wenn ich in der Sprechstunde bin. Und Termine bekomm ich auch schneller. Eigentlich muss ich mich bei der TK ja bedanken. Ohne deren Abzocke hätte ich das nicht gemacht. DANKE!!!!

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